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Rechte
Das Eigentum und die Urheberrechte
an den Definitionen der OCIT-Schnittstellen an deren Dokumentation
liegen bei den Arbeitgemeinschaften,
die sie erarbeitet
haben. Jedes Mitglied einer Arbeitgemeinschaft erwirbt durch seine tätige
Mitarbeit das Recht, die gemeinsam erarbeitete Schnittstelle in seinem
System (und in Systemen verbundner Gesellschaften) zu realisieren und
zu vermarkten.
Hersteller, die nicht Mitglied
der Arbeitsgemeinschaft sind, können
Nutzungsrechte erwerben, die die Eigentümer weltweit an alle interessierten
Firmen vergeben.
Für das Nutzungsrecht kann eine Schutzgebühr verlangt werden.
Die Schutzgebühr ist zweckgebunden und deckt im wesentlichen die
Aufwendungen für die Dokumentenerstellung und Vergabe der Nutzungsrechte.
Sie ist grundsätzlich so moderat gestaltet, dass der Wettbewerb
nicht behindert wird.
Die Inhaber von Nutzungsrechten an OCIT-Schnittstellen dürfen die
Marke OCIT als Bestandteil von Produktnamen verwenden.
Für Betreiber von Systemen mit OCIT-Outstations Schnittstellen ist
die Nutzung der Schnittstellen nicht mit Schutzgebühren verbunden.
Durch den Erwerb eines Systems mit OCIT- Schnittstellen erhalten sie
vom Systemhersteller das nicht-ausschließliche, nicht-übertragbare,
nicht-unterlizenzierbare, auf das jeweilige Straßenverkehrstechnik-System
beschränkte Nutzungsrecht.
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