
Für Funktionsnachweise an zentralen
Einrichtungen steht eine Testvorschrift zur Verfügung. Diese beschreibt
Tests von Lichtsignalsteuergeräten
mit OCIT-Outstation Schnittstelle für Lichtsignalsteuergeräte
in der Version 2.0 an zentralen Einrichtungen.
Die Testvorschrift ist für
Integrations- und Interoperabilitätstest gleichermaßen
geeignet. Bei Integrationstests
werden die Lichtsignalsteuergeräte an einer zentralen Einrichtung
eines Kunden getestet. Bei Interoperabilitätstest werden die Lichtsignalsteuergeräte
an einer für Testzwecke bereitgestellten, zentralen Einrichtung
eines Systemlieferanten getestet.
Getestet werden die Schnittstellenfunktionen
der Lichtsignalsteuergeräte
und ihre Wirkungen in der zentralen Einrichtung. Es werden nur Funktionen
getestet, die mit den in zentralen Einrichtungen üblicherweise
verfügbaren Bedien- und Anzeigefunktionen testbar sind.
Einige Tests sind abhängig vom Ausbau des Lichtsignalsteuergeräts,
wie z. B. die Art des Kommunikationsprofils oder der Detektoren. Die zentralen
Einrichtungen müssen über Tools zur Versorgung von OCIT-O
Lichtsignalsteuergeräten V2.0 verfügen.
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